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f) Anfechtung nach § 132 InsO
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§ 132 InsO ist gegenüber den §§ 130, 131 InsO nachrangig. Der Auffangtatbestand des § 132 Abs. 1 InsO erfasst ein- und zweiseitige Rechtsgeschäfte. Die Norm läuft unter dem Schlagwort „Verschleuderungsanfechtung“.
Paulus Insolvenzrecht § 2 Rn. 187. Beispiele sind der Verzicht auf eine Forderung, die Übernahme einer Bürgschaft oder die kostenlose Überlassung von Räumen (keine Deckungsgeschäfte).Gottwald/Huber Insolvenzrechts-Handbuch § 47 Rn. 68. Voraussetzung ist, dass die Handlung in den letzten drei Monaten vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen wurde und der Begünstigte die Zahlungsunfähigkeit kannte. In § 132 Abs. 2 InsO wird primär an ein Unterlassen angeknüpft, etwa wenn kein Rechtsmittel eingelegt oder die Verjährungseinrede nicht erhoben wird.Andres/Leithaus InsO § 132 Rn. 7, 8.