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Ziel des Insolvenzverfahrens ist, dass die Insolvenzgläubiger zumindest einen kleinen Teil von ihrem eingesetzten Geld zurückbekommen (Insolvenzquote). Dafür braucht es ein förmliches Verfahren, um herauszufinden, wer eigentlich Insolvenzgläubiger ist. Dazu dient das in §§ 174 ff. InsO geregelte Feststellungsverfahren. Auch diesen Bereich managt der Insolvenzverwalter.