Handels- und Gesellschaftsrecht - Die Kommanditgesellschaft - Entstehung

ZU DEN KURSEN!

Handels- und Gesellschaftsrecht

Die Kommanditgesellschaft - Entstehung

b) Entstehung

aa) Der Gesellschaftsvertrag

387

Gesellschafter kann jede natürliche als auch juristische Person oder Personenvereinigung sein mit Ausnahme der Erbengemeinschaft unabhängig davon, ob sie die Stellung eines Komplementärs oder eines Kommanditisten erlangt. Der einzelne Gesellschafter kann mit seinem Anteil entweder Komplementär oder Kommanditist sein, nicht beides. Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Gesellschaftsanteils verbietet eine Aufspaltung oder eine verschiedene rechtliche Gestaltung des von einem Gesellschafter gehaltenen Gesellschaftsanteils.OLG Jena Beschluss vom 31.8.2011 (Az: 6 W 188/11), unter Tz. 8 = ZIP 2011, 2256, 2257. Demgegenüber besagt der Grundsatz der Unteilbarkeit der Mitgliedschaft, dass ein und dieselbe Mitgliedschaft weder mehreren Gesellschaftern zu Bruchteilen gehören, noch umgekehrt ein Gesellschafter mehrere Mitgliedschaften halten kann.

bb) Eintragung und Bekanntmachung

388

Die Anmeldung zum Handelsregister muss die Kommanditisten besonders berücksichtigen (§ 162 Abs. 1 HGB; § 106 Abs. 2 HGB). Zur Eintragung anzumelden sind:

Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Komplementärs und Kommanditisten, wird ein Einzelkaufmann unter seiner Firma Kommanditist, kann er unter seiner Firma als Kommanditist eingetragen werden, wenn die Firma von seinem bürgerlichen Namen nicht abweicht;

Firma der Gesellschaft, den Ort, an dem sie ihren Sitz hat und die inländische Geschäftsanschrift;

die Kommanditisten mit dem jeweiligen Betrag ihrer Hafteinlage;

die Vertretungsmacht der Gesellschafter.

Anmeldepflichtig sind alle Gesellschafter, also auch die Kommanditisten (§ 108 HGB).

Die Bekanntmachung enthält keine Angaben zu den Kommanditisten (§ 162 Abs. 2 HGB).

Mit diesen Online-Kursen bereiten wir Dich erfolgreich auf Deine Prüfungen vor

Einzelkurse

€19,90

    Einzelthemen für Semesterklausuren & die Zwischenprüfung

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer des jeweiligen Kurses inklusive
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen einzelner Rechtsgebiete
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • 19,90 € (einmalig)
Jetzt entdecken!

Kurspakete

ab €17,90mtl.

    Gesamter Examensstoff in SR, ZR, Ör für das 1. & 2. Staatsexamen

  • Lernvideos & Webinar-Mitschnitte
  • Lerntexte & Foliensätze
  • Übungstrainer aller Einzelkurse mit über 3.000 Interaktive Übungen & Schemata & Übungsfällen
  • Integrierter Lernplan
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Dozenten
  • ab 17,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Klausurenkurse

ab €29,90mtl.

    Klausurtraining für das 1. Staatsexamen in SR, ZR & ÖR mit Korrektur

  • Video-Besprechungen & Wiederholungsfragen
  • Musterlösungen
  • Perfekter Mix aus leichteren & schweren Klausuren
  • Klausurlösung & -Korrektur online einreichen und abrufen
  • Inhalte auch als PDF
  • Erfahrene Korrektoren
  • ab 29,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!

Übungstrainer

€9,90mtl.

    Übungsaufgaben & Schemata für die Wiederholung

  • In den Einzelkursen & Kurspaketen inklusive
  • Perfekt für unterwegs
  • Trainiert Definitionen, Schemata & das Wissen aller Rechtsgebiete
  • Über 3.000 Interaktive Übungen zur Wiederholung des materiellen Rechts im Schnelldurchlauf
  • 9,90 € (monatlich kündbar)
Jetzt entdecken!