Europarecht

Die Reform der Europäischen Gemeinschaft durch die Einheitliche Europäische Akte

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II. Die Reform der Europäischen Gemeinschaft durch die Einheitliche Europäische Akte

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Die erste umfassende Reform der Europäischen Gemeinschaft erfolgte durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA). Die EEA

ABl. 1987 Nr. L 169/1. vom 28.2.1986 trat am 1.7.1987Die Verzögerung beruhte auf der Anfechtung des irischen Zustimmungsgesetzes in Irland. in Kraft. In der EEA wurden erstmalig die verschiedenen Formen der rechtlichen und politischen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in einer einheitlichen Akte bzw. einem einheitlichen Vertragstext geregelt. In Art. 1 Abs. 1 EEA wurde die „Europäische Union“ als Ziel vorgegeben. Erstmalig wurde der Begriff des Binnenmarktes vertraglich erläutertHeute in Art. 26 AEUV geregelt. und die notwendigen Bestimmungen zur Verwirklichung und Regelung eines solchen Marktes getroffen.

Definition

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Definition: Binnenmarkt

Der Binnenmarkt wird als Raum ohne Binnengrenzen für den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen des EWGV definiert.

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Ebenfalls zum ersten Mal enthielt ein Gemeinschaftsdokument ausdrückliche Regelungen zur europäischen politischen Zusammenarbeit (EPZ)

Art. 30 EEA. als Vorläufer der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Schon seit 1970 stimmten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten ihre Außenpolitik auf gemeinsamen Treffen ab. Diese Zusammenkünfte wurden als Treffen des „Europäischen Rates“ bezeichnet, wurden aber nicht institutionalisiert bzw. in die Gemeinschaftsverträge aufgenommen.

1. Die Kompetenzerweiterung der Europäischen Gemeinschaft

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Die Befugnisse der Gemeinschaft wurden in der EEA um folgende Zuständigkeitsbereiche erweitert:

Währungspolitik,

Sozialpolitik,

Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt,

Forschung und technologische Entwicklung und

Umweltpolitik.

Der Wegfall der Personen- und Warenkontrollen an den EG-Binnengrenzen (z.B.: Verlagerung der Kontrollen in die Produktion oder die Vereinheitlichung des Veterinärrechts) wurde wie die gegenseitige Anerkennung zahlreicher Produktnormen und Lebensmittelstandards bzw. deren Harmonisierung, die Beseitigung der durch unterschiedliche Mehrwerts- und Verbrauchssteuer gebildeten steuerlichen Schranken geregelt. EG-weit wurden die öffentlichen Beschaffungsmärkte für staatliche Aufträge ab 10 Mio. DM geöffnet, der Markt des Versicherungs- und Transportgewerbes wurde geöffnet und liberalisiert, Staatsmonopole wie die Post beseitigt.

2. Die Änderungen bezüglich der Institutionen

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Die Abstimmungsmodalitäten im Rat wurden geändert. Eine qualifizierte Mehrheit reichte für Abstimmungen im Rat bei vielen Beschlussverfahren nun aus. Einstimmige Ratsbeschlüsse waren weiterhin für Abstimmungen über Steuern, die Freizügigkeit der Arbeit und die Rechte der Arbeitnehmer notwendig. Auf Initiative des Ratspräsidenten, auf Antrag der Kommission oder eines Mitgliedstaates konnte nun eine Abstimmung des Rates verlangt werden.

In der EEA wurden die Befugnisse des Europäischen Parlaments gestärkt, da von nun an seine Zustimmung zu Erweiterungs- und Assoziierungsabkommen der Gemeinschaft erforderlich war. Außerdem wurde im gesetzgebenden Bereich das Zusammenarbeitsverfahren zwischen Parlament und Rat eingeführt.

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