Damit Sie in Ihren Prüfungen bestmöglich vorbereitet sind, scannen wir regelmäßig die Entscheidungen von BGH & Co. Heute schauen wir uns zwei Entscheidungen zu gefährlichen Werkzeugen an sowie eine Entscheidung zur Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung.
§ 250 Abs. 1 Nr. 1a qualifiziert den Raub, sofern der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, in Abs. 2 Nr. 1 wiederum muss der Täter die Waffe oder das qualifizierte Werkzeug verwendet haben. Was nun aber unter einem gefährlichen Werkzeug in den jeweiligen Absätzen zu verstehen ist, ist streitig. Des Weiteren ist fraglich, wann von einem „Verwenden“ gesprochen werden kann. Jedenfalls auf die letzte Frage gibt der BGH in einer aktuellen Entscheidung eine Antwort.
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen